Hrsg. Manfred v.Bentheim
Am 17. Juli ist die neue HOAI 2013 in Kraft getreten - mit tiefgreifenden Änderungen!
Für Architekten und Ingenieure bedeutet das: Ab sofort müssen sie die neuen Vorgaben der HOAI 2013 anwenden. Das bringt Vor- und Nachteile:
Positiv ist die Erhöhung der Honorarsätze, die klarere Strukturierung der Objektlisten sowie die Möglichkeit, Honorare für Einzelleistungen oder Planungsänderungen schriftlich abzusichern.
Gleichzeitig ergeben sich aber auch neue Risiken: So fordert die HOAI 2013 eine Abnahme der Leistungen als Voraussetzung für die Fälligkeit des Honorars. Und da die Grundleistungen weitgehend überarbeitet wurden, sind nun auch neue Leistungen zu berücksichtigen.
Um auch in Zukunft die Vergütung der Leistungen abzusichern und Ihr eigenes das Risiko bei Honorarvereinbarungen auf ein Minimum zu beschränken, müssen Planer die umfangreichen Änderungen genau kennen und sicher anwenden. Wie sie die neue HOAI zu Ihrem Vorteil nutzen, zeigt dieses Werk.
Inhaltsübersicht CD-ROM:
Berechnungshilfen zur Honorarermittlung: Für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung
Musterverträge: Für Gebäude, Innenräume, Freianlagen, Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Tragwerksplanung, Technische Ausrüstung, Ingenieurverträge für Ingenieurbauwerke, Verkehrsanlagen, Technische Ausrüstung, ...
Arbeitshilfen:Die neuen Honorartafeln aller Flächen-, Objekt- und Fachplanungen der HOAI 2013. Übersichten über die Leistungsbilder und Besonderen Leistungen der Objekt- und Fachplanungen. Übersichten über die Leistungsbilder und Besonderen Leistungen
Objektlisten
Musteranschreiben: Bestätigung der Auftragserteilung, Beteiligung von Sonderfachleuten
Vereinbarung über mehrere Planungen, Abnahmeverlangen, Änderung der Höhe des Umbauzuschlags, Schlussrechnung
Inhaltsübersicht Handbuch:
Schnelleinstieg HOAI 2013
- Gegenüberstellungen der HOAI-Fassungen 2009 und 2013
- Begriffsbestimmungen der HOAI 2013
- Grundlagen des Honorars
- Honorarvereinbarung und Bonus-/Malushonorar
- Beauftragung von Einzelleistungen
- Vertragliche Änderungen des Leistungsumfangs
- Auftrag für mehrere Objekte
- Leistungen im Bestand und mitzuverarbeitende Bausubstanz
- Fälligkeit des Honorars
Honorarermittlung für
- Gebäude und Innenräume
- Freianlagen
- Ingenieurbauwerke
- Verkehrsanlagen
- Tragwerksplanung und Technische Ausrüstung
- Flächenplanunge,inkl.: Objektbildung, Ermittlung der anrechenbaren Kosten, Leistungsbild u. besondere Leistungen, Bewertung der Leistungsphasen
Honorierung von Beratungsleistungen
Aktuelle Rechtsprechung
- Wichtige Grundsatzurteile, aktuelle Rechtsfälle und BGH-Entscheidungen
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