06.02.2013

Bundeskabinett beschließt neue EnEV (EnEV 2014 )


Das Bundeskabinett hat am 06.02.2013 den Entwurf einer Zweiten Verordnung zur Änderung der Energieeinsparverordnung (EnEV) beschlossen. Mit dem Inkrafttreten der EnEV ist erst ab Januar 2014 zu rechnen.
Neuerungen der EnEV 2014: Die Novellierung der EnEV sieht für Neubauten eine maßvolle Anhebung der Mindesteffizienzstandards in zwei Stufen in den Jahren 2014 und 2016 vor. Eine Verschärfung der Vorgaben für bestehende Gebäude ist in dem Entwurf nicht enthalten, insbesondere keine neuen Nachrüstverpflichtungen. Der Energieausweis als Informationsinstrument wird weiter gestärkt. Außerdem sollen - in Umsetzung europarechtlicher Vorgaben - Energieausweise künftig stichprobenartig überprüft werden.

  EnEV 2014