22.06.2012

Brückenbausoftware PONTI von RIB optimiert

RIB hat ihr Softwaresystem für die Nachrechnung von Straßenbrücken erweitert und optimiert. Die Brückenbausoftware PONTI von RIB erlaubt als erste Softwarelösung in Deutschland vollständige Nachrechnungsnachweise. Zu den den aktuellen Erweiterungen in PONTI Version 12.0 teilt RIB mit: 


Stuttgart, 22. Juni 2012. Mit den aktuellen Erweiterungen in Version 12.0 haben die RIB-Softwareingenieure das FEM-System PONTI für Aufgaben einer Brückennachrechnung nach aktuellen Anforderungen der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) komplettiert: Die Option PONTI Brückennachrechnung erlaubt als erste Softwarelösung in Deutschland vollständige Nachweise für die Stufen 1 und 2. 
In Version 12.0 können erstmals Bemessungsergebnisse in der Excel-Vorlage der BASt ausgegeben werden. Darüber hinaus wurde die Softwareoption Brückennachrechnung mit Betriebsfestigkeitsnachweisen nach NRR 12.7.4 als Ersatz für den schadensäquivalenten Ermüdungsnachweis ausgestattet. Neu sind darin die Schadensakkumulation nach Palmgren-Miner unter Berücksichtigung von Schädigungsmodellen sowie der Ansatz eines modifizierten Ermüdungslastmodells LM4 auf dem Überbau für mehrere LKW-Spuren. Mit PONTI kann künftig eine Restnutzungsdauer unter Berücksichtigung eines zukünftigen Verkehrsaufkommens ermittelt werden – erstmalig in der Bundesrepublik.


Erweiterungen und Verbesserungen wurden ebenso bei den Bemessungseinstellungen vorgenommen. So erlaubt die aktuelle PONTI-Version unterschiedliche Teilsicherheitsbeiwerte für ständige Einwirkungen sowie für Betonstahl und Spannstahl. PONTI errechnet die Bemessungskombination für das mechanische Ankündigungsverhalten fortan nach Handlungsanweisung immer mit dem vollen Verkehrsanteil. Möglich ist künftig auch ein Rechnen mit einer Betondruckfestigkeit, die von der letztgültigen DIN 4227-1/A1 abweicht. Neu ist außerdem eine automatische Ermittlung der Lambda-Beiwerte beim schadensäquivalenten Ermüdungsnachweis – in Abhängigkeit des RQ-Querschnitts bzw. der Verkehrskategorie.

Alternativ zu den schadensäquivalenten Ermüdungsnachweisen erlaubt PONTI einen Betriebsfestigkeitsnachweis in Stufe 2 der Nachrechnungsrichtlinie. Dazu werden Bemessungskombinationen aller Art für die Berechnung von Spannungsamplituden entsprechend der Nachrechnungsrichtlinie gebildet. Das System berücksichtigt dabei sowohl die Betriebslasten des Beanspruchungskollektivs als auch die Betriebstemperaturen. Bei diesem Verfahren berechnet die Software nach der linearen Palmgren-Miner-Regel die Gesamtschädigung basierend auf Einzelschädigungen des Bauwerks. Aus dem Restschädigungspotenzial und einer vorgegebenen zukünftigen Verkehrsprognose kann die Restnutzungsdauer mit dem Softwaresystem ermittelt werden; für diese gibt es verschiedene Optimierungsmöglichkeiten. 

„Die Schädigungsmodellierung beeinflusst - analog zur Dauerhaftigkeit bei einer Neubauberechnung - Systemmodell, Einwirkungsmodell und Bemessungsmodell gleichermaßen. Eine ausreichende Berücksichtigung von Alterung und Schädigungen ist daher bei der Nachrechnung von Brücken im Bestand stets unumgänglich“, erklärt Eckhard Held, Softwareentwickler im Bereich FEM-Systeme bei RIB. „Bei Brücken im Bestand geht es in erster Linie nicht mehr um Beton-, Bewehrungs- bzw. Spannstahlmengen, sondern um Ausnutzungsgrade und um die Frage, wie hoch ist die Restsicherheit und wie groß ist die Restnutzungsdauer unter Verwendung realitätsnaher Rechenmodelle. Mit den aktuellen Neuerungen erfüllt das RIB-System PONTI 12.0 alle wichtigen Anforderungen für die Brückennachrechnung.“


Quelle / weitere Infos:  RIB Software AG