Dresden, 5. Juni 2014 - Bei der Neuregelung der HOAI 2013 war die Einhaltung geplanter Baukosten ein zentrales Anliegen des Verordnungsgebers. Alle Planer sollen zur kontinuierlichen Kostenverfolgung über die gesamte Planung und Ausführung angehalten werden. Dafür kam die „Kostenkontrolle durch Vergleich“ bei den Grundleistungen neu hinzu. Durch direkte Gegenüberstellung jeder Kostenermittlung mit der vorhergehenden soll mehr Kostentransparenz erreicht werden.
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Doch wie kann man Kostenermittlungen vergleichbar machen? Erstrecken sich doch die Vergleiche, die vom Planungsbüro nun zu erstellen sind, über Leistungsphasen mit üblicherweise sehr unterschiedlichen Gliederungsprinzipien. Die neue Version der Ausschreibungssoftware nextbau gibt dem Planer ein Werkzeug an die Hand, um diese Tücken bei der Kostenkontrolle zu meistern.
Welche Kostengliederung für die Vergleiche Anwendung finden soll, regelt die HOAI nicht im Einzelnen. So mag der nun in Leistungsphase 2 verlangte Vergleich der Kostenschätzung mit den finanziellen Rahmenbedingungen noch anhand der Gesamtkosten nahe liegen. Auch für die Gegenüberstellung von Kostenberechnung und Kostenschätzung in LP 3 ergibt sich die passende Gliederung durch den Zusatz „nach DIN 276“ von selbst. Doch in LP 6 müssen jetzt „vom Planer bepreiste Leistungsverzeichnisse“ vorgelegt und mit der DIN 276-Kostenberechnung verglichen werden. Ein Aufeinandertreffen komplett verschiedener Gliederungsprinzipien. Selbst der in LP 7 neuerdings geforderte Vergleich von Ausschreibungsergebnissen und bepreisten LV bleibt nur bei einheitlicher LV-Gliederung ohne Hindernisse.
Um Abhilfe zu schaffen, kann natürlich mit allen am Projekt Beteiligten von Beginn an eine einheitliche Gliederung vereinbart werden. Kein einfaches Unterfangen. Zumal das Prinzip bis zur Fertigstellung durchzuhalten wäre. Bei Anwendung der Kostengruppen-Gliederung nach DIN 276 für alle Kostenvergleiche entfiele dieser Abstimmungsaufwand. Wie bringt man dann aber Kostenermittlungen und Leistungsverzeichnisse in eine zur Gegenüberstellung taugliche Form?
Mit der Ausschreibungssoftware nextbau können tatsächlich die Kostenvergleiche gemäß HOAI 2013 durchgängig nach DIN 276 erledigt werden. Das gilt selbst für beliebige Zusammenstellungen von Leistungsverzeichnissen mit völlig verschiedener Gliederung. Die Software schafft das mit einem einfachen Kniff: Alle Positionen bekommen automatisch eine DIN 276-Zuordnung, wenn DBD-KostenElemente, DBD-BauPreise oder STLB-Bau genutzt werden. Obendrein lassen sich alle frei formulierten Positionen dank Mehrfachauswahl zügig mit Kostengruppen versehen.
Den verlangten schrittweisen Kostenvergleichen der HOAI kommt es entgegen, dass auch in nextbau Bauvorhaben schrittweise bearbeitet werden. So ist es tatsächlich einfach, alle Auftrags-LV eines Bauvorhabens mit einem einzelnen zur Kostenschätzung angelegten LV stimmig nach DIN 276 zu vergleichen. Genauso lassen sich Abrechnungs-LV mit Nachträgen und tatsächlich ausgeführten Mengen den Auftrags-LV gegenüberstellen, wie es die HOAI für Leistungsphase 8 verlangt. Bei Kostenabweichungen sind die Verursacher leicht aufzuspüren. Denn welche Positionen hinter den Kostengruppen „stecken“, bleibt immer sichtbar.
Für alle gewählten Leistungsverzeichnisse können Kostenübersichten nach DIN 276 angezeigt und ausgedruckt werden. Die Gliederungstiefe ist frei wählbar. So ist auch ein Kostenanschlag nach DIN 276 mit nextbau schnell aufgestellt. Dieser bietet sich übrigens zur Vereinbarung als Besondere Leistung an. Denn als HOAI-Grundleistung ist der Kostenanschlag entfallen. Dem Auftraggeber verschafft er aber trotz stufenweiser Vergabe den wichtigen Gesamtüberblick über die Kosten.
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