EuGH-Entscheid: Kunde darf gebrauchte Software weiterverkaufen.
Der europäische Gerichtshof in Luxemburg hat am 3. Juli entschieden, dass gebrauchte Software weiterverkauft werden darf - unabhängig davon, ob sie auf einem Datenträger oder im Internet per Download gekauft wurde.
Ein Software-Hersteller kann sich demnach dem Weiterverkauf VON gebrauchten Kopien durch einen Kunden nicht widersetzen. Unzulässig sei es aber, wenn ein Kunde die Software für den Weiterverkauf aufspalte und in Teilen weiterverkaufe.
Quellen:
► newsticker.sueddeutsche.de/
► business.chip.de/