25.01.2017

Erste VDI-Richtlinie zu Building Information Modeling (BIM)

Der VDI widmet sich seit 2015 als nationaler Regelsetzer der Erarbeitung der anerkannten Regeln der Technik zum Thema Building Information Modeling in der Richtlinienreihe VDI 2552. Als erstes Blatt der Reihe wurde nun die Richtlinie VDI 2552 Blatt 3 „Building Information Modeling – Mengen und Controlling“ veröffentlicht.


Düsseldorf, 16.01.2017 – Bauwerke werden technisch komplexer und die zur Verfügung stehende Computertechnologie leistungsfähiger. Die Bauwerks-Informations-Modellierung (BIM), inklusive der Verknüpfung mit Ressourcen und Zeitplänen, stellt angewendete Verfahren zur Verfügung, mit denen sich Qualitäts-, Kosten- und Terminrisiken von Bauprojekten erheblich reduzieren lassen.


Die Richtlinie VDI 2552 Blatt 3 „Building Information Modeling – Mengen und Controlling“ beschreibt die Anwendung von Bauwerksinformationsmodellen zum Abgleich von Leistungsmengen und Controlling-Strukturen in den Bereichen Kostenermittlung, Terminplanung, Ausschreibung und Vergabe, Ausführung und Abrechnung unter Berücksichtigung der Projektphasen von der Entwicklung bis zur Fertigstellung.


Die Zielgruppe sind alle Beteiligten am Bau, die Prozesse zu den genannten Anwendungen mit Hilfe von gemeinsam genutzten Daten gestalten wollen sowie deren Zulieferer, auch im Bereich der Informationstechnologie.


VDI-Richtlinien dienen auch als nationaler Standpunkt in den internationalen Standardisierungsgremien und sind gerade beim Thema BIM ein wichtiger Faktor dafür, dass Ausschreibung, Planung, Bau und Betrieb von Bauwerken auf einer normativen Grundlage durchgeführt werden können.


Richtlinie VDI 2552 Blatt 3 "Building Information Modeling - Mengen und Controlling" (Bild: VDI)
Herausgeber der Richtlinie VDI 2552 Blatt 3 „Building Information Modeling – Mengen und Controlling“ ist die VDI-Gesellschaft Bauen und Gebäudetechnik (GBG). Die Richtlinie ist ab sofort als Entwurf zum Preis von EUR 69,80 beim Beuth Verlag (Tel.: +49 30 2601-2260) erhältlich. Die Möglichkeit zur Mitgestaltung der Richtlinie durch Stellungnahmen besteht durch Nutzung des elektronischen Einspruchsportals. Die Einspruchsfrist endet am 30.06.2017. Weitere Informationen unter www.vdi.de/2552

Quelle / weitere Informationen: VDI